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Digitale Geodaten werden einfacher zugänglich

30. Juli 2008

Daten mit räumlichem Bezug werden einfacher zugänglich und nutzbar. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) beschlossen. Zukünftig wird die öffentliche Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung den Zugang zu harmonisierten Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen über das Internet ermöglichen. Über das Geoportal Bund (www.geoportal.bund.de) und die dort angebotenen Webdienste findet man Geodaten, kann diese herunterladen und weiterverwenden. Auch Dritte können auf freiwilliger Basis ihre Geodaten über diese Struktur anbieten.

Schätzungen gehen davon aus, dass rund 80 Prozent aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug haben. Daten mit räumlichem Bezug (Geodaten) werden bei der Umweltüberwachung, bei der Einsparung von Energie und natürlichen Rohstoffen sowie bei der Planung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Für Not- und Rettungsdienste, Flug- und Straßenverkehr, Statistiken, GPS oder Navigationssysteme in mobilen Endgeräten bilden Geodaten die Basis für Planung, Entscheidungen und Maßnahmen. Auch im Wirtschaftsleben sind Geodaten ein bedeutender Faktor für die Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft.

Das GeoZG, das den Zugang zu Geodaten und ihre Nutzung erheblich vereinfacht, setzt die europäische so genannte “INSPIRE-Richtlinie” (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) auf der Ebene des Bundes um. Diese schafft die Grundlagen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur.

Das neue Gesetz berücksichtigt und unterstützt die in Deutschland seit 2004 gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Aktivitäten zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und ist eng mit den aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendigen Ländergesetzen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie abgestimmt.

Schavan: “Abwärtstrend bei den Studienanfängern ist gestoppt”

29. Juli 2008

Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte am Dienstag in Bonn: “Der Abwärtstrend bei der Entwicklung der Studienanfängerzahlen ist gestoppt. Seit 2007 haben endlich wieder mehr junge Menschen ein Studium aufgenommen als im Jahr zuvor. Damit zeigt der Hochschulpakt erste Wirkung. Wir rechnen auch künftig mit steigenden Zahlen bei den Studierenden. Die Zahlen zeigen aber auch, dass noch erhebliche Anstrengungen der Länder und der Hochschulen erforderlich sind, um die angestrebte Zielmarke zu erreichen. Deshalb muss der Hochschulpakt konsequent fortgeführt werden. Die Bundesregierung setzt hier wesentliche Maßstäbe. Zum Wintersemester 2008/2009 wird es eine deutliche Anhebung der BAföG-Sätze geben. Damit schaffen wir wesentliche Verbesserungen und erleichtern die Entscheidung für ein Studium.”

Schavan verwies zudem auf zwei aktuelle Studien des Hochschul-Informations-Systems (HIS) zu Studierenden in Deutschland: “Die Arbeitslosenquote ist mit etwa drei Prozent bei Universitäts- und zwei Prozent bei Fachhochschulabsolventen sehr niedrig. Das zeigt: ein Studium lohnt sich! Die besten Chancen auf einen Arbeitsplatz haben Hochschulabsolventen. Auch Studiengebühren spielen nur eine untergeordnete Rolle bei der Wahl des Hochschulortes oder Studienfaches.”

Die Ministerin betonte, dass es mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem geben müsse: “Mit unseren Aufstiegsstipendien wollen wir besonders qualifizierten Berufstätigen einen Anreiz bieten, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Damit erhöhen wir die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung und verbessern die Aufstiegschancen.”

Studentinnen besonders interessiert an Gründungs-Know-how

25. Juli 2008

Über 50 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen können sich vorstellen, später ein Unternehmen zu gründen oder selbstständig tätig zu sein. Dabei zeigen junge Frauen ein besonders hohes Interesse an dem dafür erforderlichen Know-how: sie geben einen stärkeren Bedarf an Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote der Hochschulen zum Thema Selbstständigkeit an als ihre männlichen Kommilitonen. Das zeigt eine Befragung von über 15.000 Studierenden durch das Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier (Inmit) an 37 deutschen Hochschulen. Die Befragung wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist eines von 40 Projekten aus dem BMBF-Programm “Power für Gründerinnen”. Obwohl derzeit Frauen wesentlich seltener gründen als Männer, ist die Gründungsoffenheit bei Studentinnen und Studenten auf hohem Niveau etwa gleich.

Mit dem Programm “Power für Gründerinnen” unterstützt das Bundesbildungsministerium genau diese Neugierde potenzieller Gründerinnen und ihr Interesse an dem nötigen Fachwissen. Ein stetiger Anstieg des Frauenanteils an Existenzgründungen von 28 Prozent im Jahr 2002 auf 31 Prozent im Jahr 2006 ist insbesondere durch das Zusammenwirken der bundesweiten Gründerinnenagentur und den Projekten aus dem BMBF-Programm zu verzeichnen. Die Gründerinnenagentur hat ein bundesweites, länderübergreifendes Netzwerk initiiert, in dem mehr als 1.500 Expertinnen organisiert sind. Mit “Power für Gründerinnen” fördert das BMBF mit einem Finanzvolumen von rund 12,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2010 gezielt die Motivation und Fähigkeit von Frauen zur Selbstständigkeit und erforscht strukturelle Unterschiede im Gründungsprozess von Frauen und Männern.

Wie die Studie zeigt, unterscheidet sich die Gründungsneigung bei Studierenden je nach Fachrichtung und Geschlecht erheblich. Der größte Anteil an gründungsoffenen Studierenden befindet sich in der Fächergruppe Medizin und Gesundheitswesen. Hier stehen 68,6 Prozent der Studentinnen und 67,3 Prozent der Studenten einer Gründung positiv gegenüber. In den von Frauen bevorzugten Fächergruppen wie Sprach- und Kulturwissenschaften, Kunst und Gestaltung sowie in den Gesellschafts- und Sozialwissenschaften ist die Gründungsbereitschaft der Frauen prozentual höher als die der Männer.

Die bisherige Gründungsförderung konzentriert sich auf die Studierenden der naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen. Zur gezielten Förderung der Gründungsneigung junger Frauen müssen zusätzlich jene Fächer in den Blick genommen werden, in denen Studentinnen überproportional vertreten sind. Denn wie die Studie zeigt: Gerade junge Frauen wollen sich gezielt bereits während des Studiums das erforderliche Know-how verschaffen, bevor sie den Schritt in die Selbstständigkeit tun.

Kabinett beschließt neuen Personalausweis mit Internetfunktion

23. Juli 2008

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu:

„Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit.“

Allein für den Bereich der Kontoeröffnungen werden zukünftig Einsparungen von jährlich rund 130 Millionen Euro möglich, weil der Identitätsnachweis nun im Internet besonders zuverlässig und schnell erfolgen kann. In zahlreichen vergleichbaren Massenverfahren, die einen Identitätsnachweis erfordern, wird mit dem neuen Ausweis die Umstellung auf sichere und effiziente Prozesse möglich.

Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.

Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht: Bei jedem Diensteanbieter müssen eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs angelegt und gemerkt werden. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite soll der elektronische Personalausweis beheben und gleichzeitig ein für beide Seiten – Anbieter sowie Nutzer von Online-Services – transparentes Verfahren ermöglichen.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.

Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbürgerinnen und -bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden. Für E-Government und E-Business eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.

Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis wird weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür wird der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, nur weil er dem Foto ähnlich sieht. Wie bei den bereits eingeführten Reisepässen wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt, dass nur berechtigte behördliche Stellen die biometrischen Daten aus dem Ausweis-Chip auslesen können. Für den oben beschriebenen Identitätsnachweis im E-Government und E-Business können Foto und Fingerabdrücke hingegen keinesfalls verwendet werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bmi.bund.de (Rubrik Pässe & Ausweise). Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen auch eine Pressemappe. Das Muster des elektronischen Personalausweises ist noch nicht abschließend spezifiziert; eine Abbildung kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.

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