Top

Ehrenamt auch im EU-Ausland steuerfrei

12. September 2008

Ehrenamtlich Tätige können Aufwandsentschädigungen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie ihnen in einem anderen Land der Europäischen Union gezahlt wurden. Die gesetzliche Beschränkung des Übungsleiter-Freibetrags auf Tätigkeiten in Deutschland sei europarechtswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Laut Einkommensteuergesetz sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten für inländische öffentliche Körperschaften oder gemeinnützige Einrichtungen bis 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Der Bundesfinanzhof in München wies nun die Finanzämter an, die Einschränkung «inländisch» bei «der Rechtsanwendung nicht zu beachten». Der Ausschluss der Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen in anderen EU-Staaten verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Vertrag. Damit gab das höchste Steuergericht einem deutschen Anwalt recht, von dem das Finanzamt Einkommenssteuer für eine Aufwandsentschädigung für einen Lehrauftrag an der Universität Straßburg kassiert hatte. Der Kläger sei damit diskriminiert worden im Vergleich zu Bürgern, die vergleichbare Dienste im Inland erbringen, erklärten die Richter. Ein Urteil des Finanzgerichts Freiburg, das zugunsten des Fiskus entschieden hatte, hob der Bundesfinanzhof auf. (Aktenzeichen: BFH VIII R 101/02

Durch Führung Zukunft sichern

19. November 2007

Unsere ehrenamtlichen und hauptberuflichen Führungskräfte pflegen eine Kultur von Wertschätzung und Anerkennung und sind sich stets ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Unser Anspruch ist, dass unsere Führungskräfte durch kooperative Führung optimale Leistungen und Ergebnisse ermöglichen und selbst erbringen.
Unser Führungsverhalten ist partnerschaftlich und zeichnet sich durch Transparenz, Ehrlichkeit und
gegenseitigen Respekt aus.
Sowohl Lob und Anerkennung als auch konstruktive Kritik sind für uns wertschätzende Instrumente gelungener Führungsarbeit.
Vorrangige Aufgabe von Führung ist, Verantwortung zu übernehmen, die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam zu treffen und so die Zukunft zu sichern.
Führen heißt für uns auch, die Ziele, Anliegen und den Zweck unserer Sportorganisation ständig weiterzuentwickeln und aus erzielten Ergebnissen zu lernen. Deshalb legen wir großen Wert auf die
Qualifizierung unserer Führungskräfte.
Mit Erfolg versprechenden Organisationsstrukturen und kooperativen Führungsmethoden realisieren wir die Aufgaben und Interessen des Hamburger Sportbundes.
Da die Arbeit insbesondere in unseren Sportvereinen wesentlich von Ehrenamtlichen geleistet wird, ist unser Ziel, Frauen, Männer und Jugendliche für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen und ihre Arbeit zu unterstützen.

(Aus dem Leitbild des Hamburger Sportbundes)

Benefit for non-members

31. Oktober 2007

“The church is the only cooperative society in the world that exists for the benefit of its non-members.”
William Temple, Leadership, Vol. 5, no. 4.

Bottom