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DAX unter 5900 Punkte

16. September 2008

Im Bann der zugespitzen Finanzkrise in den USA haben die deutschen Aktienindizes ihren zaghaften Stabilisierungsversuch am Dienstagnachmittag abgebrochen und sind kräftig nach unten gerutscht. Der Deutsche Aktienindex DAX markierte bei 5.858 Zählern den tiefsten Stand seit zwei Jahren. Zuletzt verlor der Leitindex 2,92 Prozent bei 5.886,88 Punkten. Der MDAX mittelgrosser Werte fiel um 1,81 Prozent auf 7.622,22 Zähler. Der TecDAX gab 2,88 Prozent auf 717,25 Punkte ab.

Ehrenamt auch im EU-Ausland steuerfrei

12. September 2008

Ehrenamtlich Tätige können Aufwandsentschädigungen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie ihnen in einem anderen Land der Europäischen Union gezahlt wurden. Die gesetzliche Beschränkung des Übungsleiter-Freibetrags auf Tätigkeiten in Deutschland sei europarechtswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Laut Einkommensteuergesetz sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten für inländische öffentliche Körperschaften oder gemeinnützige Einrichtungen bis 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Der Bundesfinanzhof in München wies nun die Finanzämter an, die Einschränkung «inländisch» bei «der Rechtsanwendung nicht zu beachten». Der Ausschluss der Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen in anderen EU-Staaten verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Vertrag. Damit gab das höchste Steuergericht einem deutschen Anwalt recht, von dem das Finanzamt Einkommenssteuer für eine Aufwandsentschädigung für einen Lehrauftrag an der Universität Straßburg kassiert hatte. Der Kläger sei damit diskriminiert worden im Vergleich zu Bürgern, die vergleichbare Dienste im Inland erbringen, erklärten die Richter. Ein Urteil des Finanzgerichts Freiburg, das zugunsten des Fiskus entschieden hatte, hob der Bundesfinanzhof auf. (Aktenzeichen: BFH VIII R 101/02

Siebenjährige Sängerin war angeblich nicht hübsch genug

13. August 2008

Viele Zuschauer waren bei der Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Peking angetan vom Auftritt der kleinen Lin Miaoke. Jetzt haben die Organisatoren zugegeben, dass die Neunjährige nur ihre Lippen bewegte. Die “echte” Stimme gehörte der siebenjährigen Yang Peiy. Für die Organisatoren war sie zu hässlich: Lesen Sie weiter

Digitale Geodaten werden einfacher zugänglich

30. Juli 2008

Daten mit räumlichem Bezug werden einfacher zugänglich und nutzbar. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) beschlossen. Zukünftig wird die öffentliche Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung den Zugang zu harmonisierten Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen über das Internet ermöglichen. Über das Geoportal Bund (www.geoportal.bund.de) und die dort angebotenen Webdienste findet man Geodaten, kann diese herunterladen und weiterverwenden. Auch Dritte können auf freiwilliger Basis ihre Geodaten über diese Struktur anbieten.

Schätzungen gehen davon aus, dass rund 80 Prozent aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug haben. Daten mit räumlichem Bezug (Geodaten) werden bei der Umweltüberwachung, bei der Einsparung von Energie und natürlichen Rohstoffen sowie bei der Planung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Für Not- und Rettungsdienste, Flug- und Straßenverkehr, Statistiken, GPS oder Navigationssysteme in mobilen Endgeräten bilden Geodaten die Basis für Planung, Entscheidungen und Maßnahmen. Auch im Wirtschaftsleben sind Geodaten ein bedeutender Faktor für die Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft.

Das GeoZG, das den Zugang zu Geodaten und ihre Nutzung erheblich vereinfacht, setzt die europäische so genannte “INSPIRE-Richtlinie” (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) auf der Ebene des Bundes um. Diese schafft die Grundlagen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur.

Das neue Gesetz berücksichtigt und unterstützt die in Deutschland seit 2004 gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Aktivitäten zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und ist eng mit den aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendigen Ländergesetzen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie abgestimmt.

Kabinett beschließt neuen Personalausweis mit Internetfunktion

23. Juli 2008

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu:

„Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit.“

Allein für den Bereich der Kontoeröffnungen werden zukünftig Einsparungen von jährlich rund 130 Millionen Euro möglich, weil der Identitätsnachweis nun im Internet besonders zuverlässig und schnell erfolgen kann. In zahlreichen vergleichbaren Massenverfahren, die einen Identitätsnachweis erfordern, wird mit dem neuen Ausweis die Umstellung auf sichere und effiziente Prozesse möglich.

Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.

Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht: Bei jedem Diensteanbieter müssen eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs angelegt und gemerkt werden. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite soll der elektronische Personalausweis beheben und gleichzeitig ein für beide Seiten – Anbieter sowie Nutzer von Online-Services – transparentes Verfahren ermöglichen.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.

Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbürgerinnen und -bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden. Für E-Government und E-Business eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.

Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis wird weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür wird der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, nur weil er dem Foto ähnlich sieht. Wie bei den bereits eingeführten Reisepässen wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt, dass nur berechtigte behördliche Stellen die biometrischen Daten aus dem Ausweis-Chip auslesen können. Für den oben beschriebenen Identitätsnachweis im E-Government und E-Business können Foto und Fingerabdrücke hingegen keinesfalls verwendet werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bmi.bund.de (Rubrik Pässe & Ausweise). Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen auch eine Pressemappe. Das Muster des elektronischen Personalausweises ist noch nicht abschließend spezifiziert; eine Abbildung kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.

Angola rückt noch näher an Deutschland

23. April 2008

Mit einer beeindruckenden Feier einschließlich ribbon-cut eröffnete am 15. April 2008 die Lufthansa den ersten offiziellen Flug von Frankfurt non-stop nach Luanda/Angola.Bisher war es Reisenden aus Industrie und Wirtschaft nur möglich, über Brüssel, Paris oder Lissabon in das wirtschaftlich stark aufstrebende Land im südlichen Afrika zu fliegen. Vorerst gibt es einen Flug pro Woche (Dienstags) von Frankfurt nach Luanda (Rückflug am darauffolgenden Mittwoch). Wenn sich die Prognosen für eine sehr starke Auslastung bestätigen, hat die Lufthansa in Aussicht gestellt, zu einem späteren Zeitpunkt Luanda zweimal wöchentlich anzufliegen.

Kenianische Regierung gerät international unter Druck

2. Januar 2008

Während die Regierung in Kenia weiter alle Manipulationsvorwürfe zurückweist, hat Wahlleiter Samuel Kivuitu Unregelmäßigkeiten bei den Präsidentschaftswahlen eingeräumt. Er sei von Regierungsseite unter Druck gesetzt worden, Amtsinhaber Mwai Kibaki zum Sieger zu erklären, sagte er in einem Fernsehinterview. “Vertreter von Kibakis Partei haben mich ständig angerufen und aufgefordert, sofort Ergebnisse zu liefern. Ich kann nicht sagen, ob Kibaki wirklich der Sieger ist”, so Kivuitu. Die Wahlkommission hatte Kibaki am Sonntagabend mit 230.000 Stimmen Vorsprung vor Oppositionsführer Raila Odinga zum Wahlsieger erklärt. Nach Auszählung der Stimmen in 90 Prozent der Wahlkreise hatte noch Odinga in Führung gelegen.

Doch auch die Gegenseite spielte offenbar mit gezinkten Karten. Alexander Graf Lambsdorff, der deutsche Leiter der EU-Wahl-Beobachtermission, forderte eine Neuauszählung der Stimmen. “Es gibt Wahllokale, in denen die Beteiligung bei 99 Prozent liegt – das gibt es normalerweise in Kenia nicht. Und zwar sowohl in der Zentralprovinz des Präsidenten als auch bei Herrn Odinga”, sagte er.

Die Unruhen mit inzwischen bis zu 250 Toten halten unterdessen an. Rund 75.000 Menschen befinden sich nach Angaben des kenianischen Roten Kreuzes im zentralkenianischen Rift Valley auf der Flucht. Im ebenfalls von Gewalt erfassten Westen des Landes fliehen immer mehr Menschen ins benachbarte Uganda. Die meisten von ihnen sind Kikuyu und damit Angehörige der Volksgruppe Kibakis. Viele Menschen verschanzen sich örtlichen Medienberichten zufolge aus Furcht vor Angriffen und Plünderungen in ihren Häusern und versuchen sich zu bewaffnen. Im Leichenhaus von Nairobi stapelten sich inzwischen die Toten. Unter den Opfern seien zahlreiche Jugendliche. Kibakis und Odingas Parteien werfen sich gegenseitig die Verantwortung für die zunehmenden ethnischen Spannungen vor.

Zu einem besonders grausamen Vorfall war es gestern in der Nähe der Stadt Eldoret im Rift Valley gekommen. Dort wurde eine Kirche angezündet, in der nach Medienberichten hunderte Menschen Zuflucht vor einem gewalttätigen Mob gesucht hatten. Mindestens 35 Menschen verbrannten bei lebendigem Leib, darunter zahlreiche Frauen und Kinder. In der Region hat Oppositionsführer Odinga besonders viele Unterstützer.

Der internationale Druck auf die Konfliktparteien wächst. Der Vorsitzende der Afrikanischen Union, John Kufuor wird heute zu Vermittlungsgesprächen in Nairobi erwartet. Auch die USA und Großbritannien riefen die führenden Politiker zur Verständigung auf. Es sei nun ein “Geist des Kompromisses” notwendig, hieß es in einer in der Nacht veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des britischen Außenministers David Miliband und seiner US-Kollegin Condoleezza Rice. Der britische Premier Gordon Brown telefonierte mit Odinga und Kibaki. Großbritannien ist als frühere Kolonialmacht besonders stark um Vermittlung in Kenia bemüht.

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